Bei der Ausbildung zum Privatpiloten haben Sie die Auswahl zwischen drei Lizenztypen:
- PPL National zum Führen von einmotorigen Flugzeugen (SEP)* mit einem maximalen Abfluggewicht bis 750kg nur in Deutschland.
Die Lizenz kann erweitert werden um die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (TMG)**, die auch als Klassenberechtigung zur Segelfluglizenz erworben werden kann sowie die Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge (SEP)* über 750 kg.
- PPL(A) (JAR-FCL) zum Führen von einmotorigen Flugzeugen (SEP)* oder Reisemotorseglern (TMG)** im
In- und Ausland.
Sie kann dann um weitere Klassenberechtigungen wie SEP, TMG, Wasserflugzeuge, mehrmotorige Flugzeuge erweitert werden.
- Lizenz für Luftsportgeräteführer (SPL) zum Führen von Ultraleichtflugzeugen (UL)***
Wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne, und für Sie unverbindlich, über Ihre Möglichkeiten und erstellen Ihnen ein auf Ihre Wünsche abgestimmtes Angebot.
*einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge (SEP= Single Engine Piston)
**Reisemotorsegeler (TMG=Touring Motorglider)
***dreiachsgesteuertes Ultraleichtflugzeug (UL)
Beim Erwerb weiterer Lizenzen werden Teile der vorherigen Ausbildung anerkannt.