CVFR-Berechtigung
Tower
Voraussetzungen:
Die Ausbildung und Prüfung kann jederzeit nach dem Erwerb des PPL-A absolviert werden. Die Eintragung der Berechtigung erfolgt aber erst mit dem Erreichen von 60 Flugstunden nach dem Erwerb einer Erlaubnis als Privatluftfahrzeugführer innerhalb der letzten 3 Jahre in denen mindestens 20 Stunden Überlandflug enthalten sein müssen.
Ablauf der Ausbildung:
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Funknavigation mittels VOR und GPS. Unsere Luftfahrtzeuge sind ausgerüstet mit den z.Zt. modernster Avionik (KLN 94, KAP 140) Sie erlernen das Einhalten und Anfliegen einer vorgegebenen Sollkurslinie sowie die Standortbestimmungen mittels Funknavigationsgeräte.

Die CVFR Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitt, die beide jeweils mit einer Prüfung abschließen.

Der theoretische Teil Umfasst insgesamt 30 Stunden in den Fächern:
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 10 Flugstunden. In diesen Flugstunden erlernen Sie ein Flugzeug wesentlich präziser zu beherrschen u.a.:
Die praktische Ausbildung schließt mit einem praktischen Prüfungsflug ab.







Die CVFR-Berechtigung ist die Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge. Die neue Privatpilotenlizenz nach Europäischen Richtlinien (JAR-FCL PPL-A) enthält diese Berechtigung bereits. Wenn Sie Inhaber der "alten" Privatpilotenlizenz sind, benötigen Sie für folgende Flüge eine CVFR-Berechtigung: