Die Ausbildung und Prüfung kann jederzeit nach dem Erwerb des PPL-A absolviert werden. Die Eintragung der Berechtigung erfolgt aber erst mit dem Erreichen von 60 Flugstunden nach dem Erwerb einer Erlaubnis als Privatluftfahrzeugführer innerhalb der letzten 3 Jahre in denen mindestens 20 Stunden Überlandflug enthalten sein müssen.
Ablauf der Ausbildung:
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Funknavigation mittels VOR und GPS. Unsere Luftfahrtzeuge sind ausgerüstet mit den z.Zt. modernster Avionik (KLN 94, KAP 140) Sie erlernen das Einhalten und Anfliegen einer vorgegebenen Sollkurslinie sowie die Standortbestimmungen mittels Funknavigationsgeräte.
Die CVFR Ausbildung besteht aus dem theoretischen und praktischen Ausbildungsabschnitt, die beide jeweils mit einer Prüfung abschließen.
Der theoretische Teil Umfasst insgesamt 30 Stunden in den Fächern:
Luftverkehrs- und Flugsicherheitsvorschriften
Funknavigation
Technik
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 10 Flugstunden. In diesen Flugstunden erlernen Sie ein Flugzeug wesentlich präziser zu beherrschen u.a.:
Langsamflug,
Steig- und Sinkflug mit konstanter Geschwindigkeit und konstanten Steig- und Sinkfluggeschwindigkeiten,
Einhalten von Kursen mit einer Genauigkeit von +/- 5°,
Einhalten von Flughöhen mit höchstens +/- 50ft. Abweichung.
Die praktische Ausbildung schließt mit einem praktischen Prüfungsflug ab.
Die CVFR-Berechtigung ist die Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge. Die neue Privatpilotenlizenz nach Europäischen Richtlinien (JAR-FCL PPL-A) enthält diese Berechtigung bereits. Wenn Sie Inhaber der "alten" Privatpilotenlizenz sind, benötigen Sie für folgende Flüge eine CVFR-Berechtigung:
Wenn Sie einen Luftraum der Klasse "C" durchfliegen wollen. Dieser Luftraum befindet sich in der Regel über den Kontrollzonen größerer Verkehrsflughäfen und generell oberhalb von Flugfläche 100 (3300 Meter oder 10.000 Fuß)
Die CVFR-Berechtigung ist Voraussetzung um die Nachtflugberechtigung zu erlangen
Für die Umschreibung der bisherigen Privatpilotenlizenz PPL-A in eine Europäische Privatpilotenlizenz Lizenz (JAR-FCL PPL-A) ist u.a die CVFR-Berechtigung Voraussetzung
Die theoretische Ausbildung erfolgt bei uns nach Absprache und Ihren Wünschen. Die praktische Ausbildung kann jederzeit begonnen werden.